In einem aufsehenerregenden Prozess hat das Landgericht Zweibrücken einen 26-Jährigen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann war für die tödliche Attacke auf einen Zugschaffner verantwortlich, die sich Anfang Februar in Rheinland-Pfalz ereignete. Bei einer Routine-Ticketkontrolle konnte der Angeklagte kein gültiges Ticket vorweisen und reagierte mit brutaler Gewalt.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, den Schaffner mit mehreren Faustschlägen schwer verletzt zu haben. Diese Angriffe führten zu einer Hirnblutung, die letztendlich den Tod des Zugbegleiters zur Folge hatte. Der Richter sprach von einer „unverhältnismäßigen Gewaltanwendung“ und einer „erschütternden Tat“, die in der Öffentlichkeit zu großer Bestürzung führte.
Der Anwalt der Hinterbliebenen kündigte bereits vor dem Urteil an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Er sieht die Schwere der Strafe als nicht ausreichend an und möchte weitere rechtliche Schritte prüfen. „Die Familie des Opfers ist zutiefst betroffen und fühlt sich nicht nur durch den Verlust, sondern auch durch das Urteil im Stich gelassen“, äußerte er sich nach der Verkündung des Urteils.
Der Angeklagte selbst zeigte während des Prozesses kaum Reue und verweigerte weitgehend Aussagen. Beobachter des Verfahrens berichteten von einer angespannten Atmosphäre im Gerichtssaal, als das Urteil verkündet wurde. Viele Angehörige des Opfers waren gekommen, um dem Prozess beizuwohnen und ihre Solidarität zu zeigen.
Die brutale Attacke hat auch eine Debatte über die Sicherheit von Mitarbeitern im öffentlichen Verkehr entfacht. Gewerkschaften fordern umfassendere Schutzmaßnahmen für Zugbegleiter und andere Verkehrsdienstleister, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. „Wir müssen alles daran setzen, unsere Mitarbeiter zu schützen“, erklärte ein Gewerkschaftssprecher nach dem Urteil.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb der nächsten Wochen angefochten werden. Die Öffentlichkeit erwartet mit Spannung, wie der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden wird. Der Fall hat die Diskussion über Gewalt im öffentlichen Raum erneut neu entfacht und die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen hervorgehoben.