In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg entschieden, dass ein Burkini-Verbot in einem Hotelpool diskriminierend ist. Die Richter bestätigten die Geldstrafen für die Hotelmanager, die zwei muslimische Frauen wegen ihrer Kleidung den Zugang zum Pool verweigert hatten.

Die Vorfälle ereigneten sich im Sommer 2022, als die beiden Frauen versuchten, im Hotelpool zu schwimmen. Der Hotelmanager und die Managerin argumentierten, dass der Burkini gegen die Hausordnung verstoße und aus hygienischen Gründen nicht erlaubt sei. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Begründung nicht ausreichend sei, um eine Diskriminierung zu rechtfertigen.

In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Entscheidung der Hotelmanager, den Zugang aufgrund der Religion der Frauen zu verweigern, gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoße. "Jeder Mensch hat das Recht, sich entsprechend seiner kulturellen Identität zu kleiden", erklärte der Richter während der Verhandlung.

Die Entscheidung wurde von verschiedenen Menschenrechtsorganisationen als ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Diskriminierung gewertet. Eine Sprecherin der Initiative „Vielfalt im Tourismus“ äußerte sich erfreut über das Urteil: "Dies sendet eine klare Botschaft, dass Diskriminierung in der österreichischen Gesellschaft nicht toleriert wird."

Das Hotelmanagement hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. „Wir glauben, dass wir im Rahmen unserer Hausordnung gehandelt haben“, erklärte der Hotelmanager in einer Pressemitteilung. Trotz der Kontroversen hat die Entscheidung bereits eine breite öffentliche Debatte über Religionsfreiheit und Diskriminierung in Österreich ausgelöst.

Experten warnen, dass solche Vorfälle negative Auswirkungen auf den Tourismus in Österreich haben könnten, insbesondere in einer Zeit, in der die Branche sich von den Auswirkungen der Pandemie erholt. Der Fall verdeutlicht die Notwendigkeit für eine umfassendere Sensibilisierung für kulturelle Vielfalt in der Gastronomie- und Hotelbranche.