Ostkreis – Die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung durch die Bundesregierung sorgt für erhebliche Besorgnis unter den Hausärzten im Ostkreis. Ab dem ersten Krankheitstag sollen Arbeitnehmer verpflichtet werden, persönlich einen Arzt aufzusuchen. Diese Regelung steht im Kontext eines Reformpakets, das darauf abzielt, die Wirtschaft nach der Pandemie wieder anzukurbeln.

„Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns Ärzte und vor allem für unsere Patienten“, äußert Dr. Hans Müller, ein Hausarzt aus Seligenstadt. Die Sorge um überquellende Wartezimmer ist groß, da viele Arbeitnehmer im Krankheitsfall nun gezwungen sind, sich sofort ärztlich behandeln zu lassen. „Wir befürchten, dass dies die ohnehin schon überlasteten Praxen überfordern wird“, fügt seine Kollegin, Dr. Anna Schmidt, hinzu.

Die neue Regelung könnte auch erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Dr. Müller warnt: „Wenn kranke Patienten in die Praxis kommen, steigt die Ansteckungsgefahr nicht nur für andere Patienten, sondern auch für das Praxispersonal.“ In Zeiten, in denen Infektionskrankheiten weiterhin zirkulieren, könnte dies die öffentliche Gesundheit gefährden.

Zusätzlich führt die Änderung zu einer erhöhten Belastung der Ärzte. „Es ist unverständlich, warum die Patienten, die bereits in der Vergangenheit telefonisch eine Krankschreibung erhalten konnten, nun persönlich erscheinen müssen. Wir haben bereits genug zu tun und müssen uns um unsere aktuellen Patienten kümmern“, erklärt Dr. Schmidt.

Die Bundesregierung rechtfertigt die Maßnahme damit, dass persönliche Arztbesuche dazu beitragen sollen, die Arbeitsunfähigkeit besser zu beurteilen und zu dokumentieren. Dennoch bleibt unklar, wie die Umsetzung in der Praxis aussehen soll und ob ausreichend Personal vorhanden ist, um den Anstieg der Patientenzahlen zu bewältigen.

In der kommenden Woche sind Gespräche zwischen Ärzteschaft und Gesundheitsministerium geplant, um die Bedenken der Hausärzte zu erörtern. Viele hoffen, dass die Entscheidung überdacht wird, um sowohl die Patientenversorgung als auch die Gesundheit der Ärzte zu gewährleisten.