Köln (dpa/lnw) - In einem historischen Schritt hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, ein Kunstwerk an die Erben des jüdischen Sammlers Michael Berolzheimer zurückzugeben. Die Zeichnung mit dem Titel „Venus und Amor“, die dem Künstler Johann Rottenhammer d. Ä. (1564-1625) zugeschrieben wird, war bis zu diesem Zeitpunkt Teil der Sammlung des Wallraf-Richartz-Museums.
Die Entscheidung der Stadt Köln kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Erinnerung an die Verfolgung von jüdischen Kunstsammlern und ihren Familien während der NS-Zeit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Michael Berolzheimer, ein Jurist, der 1938 aufgrund seiner jüdischen Herkunft ins Ausland fliehen musste, sah sich gezwungen, Teile seiner umfangreichen Kunstsammlung zurückzulassen.
Die Rückgabe dieses Kunstwerks wird als ein wichtiger Schritt zur Wiedergutmachung und Anerkennung der Unrechtmäßigkeit angesehen, die viele jüdische Familien während des Dritten Reichs erlitten haben. „Es ist für uns von großer Bedeutung, dass wir die Geschichte nicht vergessen und die Erben von Verfolgten unterstützen“, erklärte ein Sprecher der Stadt Köln.
Das Wallraf-Richartz-Museum hat in der Vergangenheit bereits mehrere Kunstwerke an die rechtmäßigen Erben zurückgegeben. Dies unterstreicht das Engagement des Museums, sich mit seiner Geschichte auseinanderzusetzen und die kulturelle Verantwortung ernst zu nehmen.
Die Rückgabe der Zeichnung wird nun in einer feierlichen Zeremonie stattfinden, bei der die Erben Berolzheimers auch die Möglichkeit haben werden, mehr über die Geschichte des Kunstwerks zu erfahren. Solche Rückgaben sind nicht nur rechtlich bedeutend, sondern auch ein starkes Signal an die Gesellschaft, dass die Aufarbeitung der Vergangenheit fortgesetzt werden muss.
Die Stadt Köln hat sich zudem verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Hintergründe und die Bedeutung solcher Rückgaben zu informieren, um das Bewusstsein für das kulturelle Erbe und die damit verbundenen Herausforderungen zu schärfen.