Im Vorfeld einer entscheidenden Beratung über die Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Notwendigkeit neuer Regelungen hervorgehoben. Sie spricht sich dafür aus, dass Betreiber von E-Rollern, die durch Vermietung Gewinne erzielen, auch für Schäden aufkommen sollten, die durch ihre Fahrzeuge verursacht werden.

„Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen“, erklärte die SPD-Politikerin. Diese Aussage unterstreicht die aktuelle Diskussion um die Sicherheit und Haftung im Zusammenhang mit der zunehmenden Nutzung von E-Rollern in städtischen Gebieten.

Aktuell haftet bei Unfällen lediglich der Fahrer eines E-Rollers. Dies führt oft dazu, dass Geschädigte in der Praxis auf ihren Kosten sitzenbleiben, insbesondere wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dies sei ein unhaltbarer Zustand, so Hubig weiter.

Die Diskussion um die Haftung ist besonders relevant, da die Zahl der Unfälle mit E-Rollern in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Laut aktuellen Statistiken gab es allein im vergangenen Jahr mehrere tausend registrierte Vorfälle, die in vielen Fällen zu schweren Verletzungen führten.

Hubig sieht keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos. Ihre Forderungen könnten weitreichende Folgen für die Branche haben, wenn die Vermieter künftig auch rechtlich für die Sicherheit ihrer Fahrzeuge verantwortlich gemacht werden.

Die abschließende Beratung über die neuen Regelungen findet heute Abend statt. Politiker und Experten aus verschiedenen Bereichen werden zusammenkommen, um über die Gesetzesänderung zu diskutieren und die nächsten Schritte zu planen.