Im Stuttgarter Landgericht endete ein weiteres Kapitel im Fall des ehemaligen ranghöchsten Polizisten des Landes mit seinem Freispruch. Die Kammer ließ die Vorwürfe der Bestechlichkeit gegen den Polizeiinspekteur fallen, die von der Staatsanwaltschaft erhoben worden waren. Dies ist bereits das zweite Verfahren, in dem der Mann als unschuldig gilt.
Die Anklage hatte behauptet, der Polizeiinspekteur habe in einem Telefonat einer Hauptkommissarin signalisiert, dass er sie im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst unterstützen würde. Dies sollte geschehen, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlässt. Diese schwerwiegenden Vorwürfe führten zu einer intensiven Untersuchung und letztlich zu den Gerichtsverfahren.
Im ersten Prozess, der vor einigen Monaten stattfand, war dem Inspekteur vorgeworfen worden, die gleiche Kommissarin während eines Kneipenbesuchs vor fast fünf Jahren unangemessen behandelt zu haben. Auch hier entschied das Gericht zu seinen Gunsten und sprach ihn frei.
Die Verteidigung des Inspekteurs argumentierte, dass die Vorwürfe auf Missverständnissen und fehlenden Beweisen basierten. Sie betonte, dass das Vertrauen in die Polizei und deren Führung nicht durch unbegründete Behauptungen untergraben werden dürfe.
Die Staatsanwaltschaft hatte in beiden Verfahren um eine harte Bestrafung gebeten, doch die Richter waren der Ansicht, dass die Beweise nicht ausreichend waren, um eine Verurteilung herbeizuführen. Die Entscheidung könnte für den Inspekteur und seine Karriere von großer Bedeutung sein, da er nun die Möglichkeit hat, in seinen Beruf zurückzukehren.
Die öffentliche Wahrnehmung des Falls war während der gesamten Verfahren angespannt, insbesondere angesichts der sensiblen Natur der Vorwürfe. Die Polizei und das Innenministerium werden in den kommenden Tagen Stellung zu den Urteilen beziehen müssen, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution zu wahren.