Berlin (dpa/tmn) - Die Digitalisierung im Gesundheitswesen erhält einen weiteren Schub: Ein neuer Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sieht vor, dass Betriebsärzte künftig umfassenden Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten sollen. Diese Entwicklung könnte weitreichende Konsequenzen für die medizinische Versorgung in Unternehmen haben.

Aktuell ist es Betriebsärzten nur gestattet, auf die ePA zuzugreifen, wenn die betroffenen Mitarbeiter dem ausdrücklich zustimmen. Der geplante Gesetzesentwurf würde diese Regelung ändern und eine automatisierte Einsichtnahme ermöglichen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Effizienz in der medizinischen Betreuung am Arbeitsplatz zu steigern und eine schnellere Diagnosestellung zu ermöglichen.

Dennoch haben Patienten die Möglichkeit, den Zugriff auf ihre ePA aktiv zu steuern. Sie können bestimmten Personengruppen, einschließlich Betriebsärzten, den Zugang zu ihren persönlichen Gesundheitsdaten verweigern. Dies geschieht durch eine einfache Einstellung in der elektronischen Akte, die den Patienten die Kontrolle über ihre sensiblen Informationen ermöglicht.

Die Einführung dieser neuen Regelung könnte sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Auf der einen Seite wird angestrebt, die Behandlung und Betreuung durch Betriebsärzte zu optimieren. Auf der anderen Seite gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Privatsphäre der Patienten. Kritiker warnen davor, dass ein uneingeschränkter Zugriff zu einem Missbrauch sensibler Daten führen könnte.

Die Bundesregierung betont jedoch, dass der Schutz der Patientenrechte weiterhin oberste Priorität habe. Zudem sollen durch die geplanten Änderungen die Möglichkeiten für eine bessere medizinische Versorgung und die frühzeitige Erkennung von Krankheiten innerhalb der Arbeitswelt verbessert werden.

Die Diskussion über die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird voraussichtlich auch die kommenden Monate dominieren, da sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Experten werden die Entwicklung des Gesetzesentwurfs genau beobachten, um etwaige Auswirkungen auf die Patientensicherheit und den Datenschutz zu beurteilen.