Zweibrücken (dpa) – Ein 26-jähriger Mann wurde am Donnerstag vom Landgericht Zweibrücken wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Fall bezieht sich auf einen tödlichen Vorfall, der sich Anfang Februar während einer Ticketkontrolle in einem Zug in Rheinland-Pfalz ereignete.

Der Angeklagte hatte bei der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen können. In der Folge kam es zu einem Streit, der in einem gewaltsamen Übergriff mündete. Der Täter schlug den Zugbegleiter so heftig, dass dieser eine letztlich tödliche Hirnblutung erlitt, die zu seinem Tod führte.

Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass der Angeklagte in einem Moment der Wut und Aggression handelte, jedoch die Schwere seiner Tat nicht ausreichend erkannte. Der Richter betonte, dass solche Gewaltakte im öffentlichen Verkehr nicht toleriert werden können und eine deutliche Botschaft gesendet werden müsse.

Die Hinterbliebenen des Opfers haben bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Ihr Anwalt äußerte sich vor dem Urteilsspruch und erklärte, dass die Familie des Opfers mit der Entscheidung des Gerichts nicht zufrieden sei und die Schwere der Tat nicht angemessen gewürdigt wurde.

Der Vorfall hat in der Öffentlichkeit für zahlreiche Diskussionen über die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr gesorgt. Viele Stimmen fordern eine bessere Schulung des Personals sowie stärkere Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst.

Die Verurteilung des Täters ist ein wichtiger Schritt, um ein Zeichen gegen Gewalt im öffentlichen Raum zu setzen. Die Gesellschaft beobachtet aufmerksam, wie die weiteren rechtlichen Schritte in diesem Fall verlaufen werden.