In einem wegweisenden Urteil hat das Landesverfassungsgericht in Greifswald die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern gerügt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Paul-Joachim Timm hatte in einer Kleinen Anfrage detaillierte Informationen über die Nutzung von sogenannten "Fake-Accounts" durch den Verfassungsschutz gefordert. Die Richter stellten fest, dass die Antworten der Landesregierung unzureichend waren und damit das Fragerecht des Abgeordneten verletzt wurde.
Timm hatte in seiner Anfrage konkret wissen wollen, wie viele dieser als "Fake-Accounts" bezeichneten Profile der Verfassungsschutz in sozialen Medien und Chatgruppen nutzt. Außerdem fragte er nach einer Aufschlüsselung dieser Accounts nach Plattformen und Benutzerzahlen. Die unzureichenden Antworten der Landesregierung wurden nun von den Richtern als nicht akzeptabel gewertet.
Das Urteil könnte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern haben. Experten warnen, dass die Entscheidung die Transparenz und das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden stärken könnte.