Am 19. Verhandlungstag im Mordprozess um den kleinen Fabian aus Güstrow hat der Psychotherapeut der angeklagten Frau, die wegen des mutmaßlichen Mordes an dem achtjährigen Jungen vor Gericht steht, aussagekräftige Einblicke in deren psychische Verfassung gegeben. Der Therapeut, der die Angeklagte von 2017 bis 2025 behandelte, berichtete über eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung, die sich durch Borderline-Symptome äußert.

Ähnlich wie in vorherigen Sitzungen wurde auch diesmal die psychische Verfassung der Angeklagten thematisiert. Der Therapeut erklärte, dass die Persönlichkeitsstörung zwar vorhanden sei, jedoch weniger stark ausgeprägt, als man zunächst vermuten könnte. Er habe während der gesamten Behandlungszeit nie den Bedarf für eine stationäre Aufnahme der Angeklagten gesehen.

Besonders betroffen zeigten sich die Anwesenden von den Schilderungen der inneren Leere, die die Angeklagte in Gesprächen mit ihrem Therapeuten beschrieben habe. Zudem berichtete sie von einer ausgeprägten Angst vor Menschenmengen, was ihr Leben stark einschränkte und auch zu einem sozialen Rückzug führte.

Diese Erkenntnisse werfen ein neues Licht auf die Tat und die Umstände, unter denen sie begangen wurde. Der Therapeut hob hervor, dass die innere Leere und die Angst vor sozialen Kontakten für die Angeklagte gravierende Folgen hatten und sie in ihrer Lebensführung stark beeinflussten.

Die Verteidigung der Angeklagten wird versuchen, die psychische Erkrankung als mildernden Umstand darzustellen, um die Schwere der Tat in einem anderen Licht erscheinen zu lassen. Währenddessen bleibt die Staatsanwaltschaft bei der Auffassung, dass die Tat aus einem bewussten und klaren Motiv heraus geschehen sei.

Die Verhandlung wird in den kommenden Tagen fortgesetzt, wobei die weiteren psychologischen Gutachten und Aussagen erwartet werden. Die Öffentlichkeit ist gespannt, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und welche Rolle die psychische Gesundheit der Angeklagten letztendlich im Urteil spielen wird.